Privatinsolvenz – Schuldenbereinigung in 3 Jahren

» Sie sind überschuldet oder zahlungsunfähig? So müssen Sie als Privatperson vorgehen, um zeitnah schuldenfrei zu werden.

Privatinsolvenz
Privatinsolvenz ist keine Seltenheit mehr. Über 100.000 Menschen in Deutschland müssen jedes Jahr den Weg in die private Insolvenz antreten.

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Wichtige Fakten zur Privatinsolvenz

Privatinsolvenz – Was bedeutet das?
Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) bedeutet, dass Sie zahlungsunfähig sind und Ihre Schulden bei Ihren Gläubigern nicht mehr bezahlen können.

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?
Grundsätzlich können nur Privatpersonen, welche keine selbstständige Tätigkeit ausüben, den Weg der Verbraucherinsolvenz gehen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz dauert in der Regel 6 Jahre und endet mit einer gerichtlichen Bescheinigung über die Restschuldbefreiung.

+++ Update 1. Juli 2020 +++
Die Bundesregierung hat eine Reform zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre beschlossen. Laut diesem Regierungsentwurf soll ab dem 1. Oktober 2020 die Dauer für Verbraucherinsolvenzen auf 3 Jahre reduziert und vorerst bis zum 30. Juni 2025 befristet werden.

Lassen Sie sich am besten noch heute von einer geeigneten Stelle/Person gemäß §305 Absatz 1 InsO beraten, z.B. von uns – kostenfreie Schulden-Soforthilfe

Was ist Privatinsolvenz?

insolvenzrecht
Die Privatinsolvenz bietet Ihnen die Möglichkeit, in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden.

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz, siehe §§ 304 – 311 Insolvenzordnung) bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, mit Hilfe eines vereinfachten Insolvenzverfahrens, in einem absehbaren Zeitraum schuldenfrei zu werden.

Das bedeutet: Ihre Schulden werden gelöscht, auch wenn diese nicht vollständig beglichen werden (Restschuldbefreiung).

Allerdings hat diese Art der Schuldenregulierung auch einen bitteren Beigeschmack. Das gesamte pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners wird verwertet. Am Ende bleibt Ihnen nur das, was Ihnen nach einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher übrig geblieben wäre. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie anhand der Pfändungstabelle oder unseres Pfändungsrechners.

Im Anschluss daran beginnt die sogenannte Wohlverhaltensperiode, welche in der Regel zwischen 3 – 6 Jahre dauert. Während dieser Zeit wird das pfändbare Arbeitseinkommen des Schuldners durch einen Treuhänder verwaltet, welcher das Geld direkt an die Gläubiger verteilt. Darüber hinaus muss der Schuldner während der gesamten Wohlverhaltensperiode einer angemessenen beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. sich nachweislich darum bemühen.

Kommen Sie Ihren Pflichten als Schuldner nach, erhalten Sie nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung vom zuständigen Insolvenzgericht und Sie sind schuldenfrei.

Warum kommt es so häufig zur Privatinsolvenz?

schuldenfalle Online-Kredite
Die Vergabe von Online-Krediten erhöht das Risiko einer Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz – allein dieses Wort versetzt viele Menschen in Angstzustände. Über 100.000 Menschen in Deutschland können jährlich ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen. Einer der häufigsten Gründe für die Überschuldung, neben der Arbeitslosigkeit, Krankheiten oder Scheidungen, ist das fehlgeleitete Konsumverhalten.

Besonders erschreckend: Allein über 14 Prozent aller Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren leben bereits über ihren Vermögensverhältnissen. Nicht zuletzt aufgrund des wachsenden gesellschaftlichen Drucks durch die sozialen Medien und der propagierten Illusion der finanziellen Grenzenlosigkeit durch viele Banken- und Kreditinstitute (Schuldenfalle).

Die Folge: Laufende Rechnungen, wie Miete, Strom oder Internet können nicht mehr bezahlt werden und der Schuldenberg wächst ins unermessliche.

Leider ist der Weg zur Schuldnerberatung für viele Menschen eine große Herausforderung. Steht dieser Schritt doch symbolisch für das Scheitern der eigenen Existenz. Deshalb versuchen viele Schuldner bis zum Ende gegen Ihre Überschuldung anzukämpfen, bis Sie schlussendlich am Existenzminimum angekommen sind.

Erst dann scheint eine Schuldnerberatung die logische Konsequenz zu sein. Hier wird in erste Linie versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, um die Schulden zu begleichen. Sollten die Gläubiger einer einvernehmlichen Lösung nicht zustimmen, können Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.

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Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz?

verbraucherinsolvenzSie sind sich unsicher, ob Sie eine Regelinsolvenz oder eine Verbraucherinsolvenz anmelden müssen? Ganz einfach:

Selbstständig gewerbetreibende Personen (z.B. Ärzte, Anwälte, Kleingewerbetreibende und Unternehmer) müssen das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Bei diesem Verfahren ist allerdings kein (außer-) gerichtlicher Vergleich vorgesehen.

Verbraucher und Verbraucherinnen (z.B. Arbeitnehmer, Beamte, Rentner oder Arbeitslose) müssen die Schuldenbereinigung durch das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines außergerichtlichen Einigungsversuches mit den Gläubigern (§ 305 Absatz 1 InsO).

+++ Wichtiger Hinweis +++
Als Privatperson müssen Sie sich vor vorab immer an eine staatlich anerkannte Beratungsstelle gemäß §305 InsO wenden, z.B. an uns. Andernfalls kann keine Restschuldbefreiung erzielt werden.

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Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?

Junge Familien sind besonders stark verschuldet
Besonders junge Familien laufen in die Gefahr der Überschuldung.

Wie der Name bereits schon sagt, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren nur für Verbraucher/-innen geeignet.

Unabhängig von der Schuldenhöhe, Gläubigeranzahl und der Staatsbürgerschaft (nur zum Zeitpunkt der Antragstellung ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich), sind folgende Personen Privatinsolvenz berechtigt:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Studenten
  • Rentner
  • Arbeitslose, bzw. ALG II-Empfänger
  • Hausfrauen

Darüber hinaus können aber auch ehemalige Kleinunternehmer die Eröffnung einer Privatinsolvenz beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und aus der Anstellung von eigenen Arbeitnehmern keine Verbindlichkeiten (ausstehende Lohnzahlungen) bestehen.

Hinweis: Für Selbständige oder ehemalige Kleinunternehmer mit 20 oder mehr Gläubigern , bzw. mit Schulden bei ehemaligen Arbeitnehmern ist das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen.

Wo und Wie müssen Sie Privatinsolvenz anmelden?

Antrag für Verbraucherinsolvenz
Privatinsolvenz kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden (§ 305 InsO).

Als Verbraucher müssen Sie sich vor vorab immer an eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt wenden. Dieser Schritt ist aus zwei Gründen notwendig:

  1. Die außergerichtliche Schuldenbereiningung hat Vorrang vor einem gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren. Das bedeutet: ohne einen einvernehmlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern können Sie keine Privatinsolvenz und die damit verbundene Restschuldbefreiung beantragen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von einer geeigneten Stelle/Person gemäß §305 Absatz 1 InsO, z.B. von unskostenfreie Schulden-Soforthilfe.
  2. Dieser Schritt signalisiert Ihren Gläubiger die Ernsthaftigkeit Ihrer finanziellen Lage und erhöht die Wahrscheinlichkeit auf eine vereinfachte Schuldenbereinigung.

Voraussetzungen der Privatinsolvenz

Die Restschuldbefreiung durch die Privatinsolvenz kann unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Sie sind zahlungsunfähig – d.h. Sie können Ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft begleichen
  • Sie sind eine natürliche Person (Verbraucher) und üben keine selbstständige Tätigkeit aus – falls doch, müssen sie eine Regelinsolvenz anmelden
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung einen festen Wohnsitz in Deutschland

Wichtige Unterlagen für die Privatinsolvenz

Unterlagen für Verbraucherinsolvenz
Mit dem Antrag zur Privatinsolvenz müssen Schuldner mehrere Unterlagen einreichen.

Bevor Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Insolvenz anmelden können, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gläubigerverzeichnis
    Eine Auflistung aller Personen denen Sie aktuell Geld schulden (Gläubiger), sowie Höhe und Gründe der Forderungen.
  • Vermögensverzeichnis
    Beinhaltet detaillierte Angaben zu Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
    Dieser wird zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt, um eine Restschuldbefreiung zu gewähren.
  • Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung
    Diese muss von einer staatlich anerkannten Stelle gemäß § 305 InsO schriftlich bestätigt werden.
  • Vollständigkeitserklärung
    Hiermit bestätigen Sie, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Wir beantragen Privatinsolvenz für Sie

Wir übernehmen für Sie die Vorbereitung und Einleitung in die private Insolvenz. Sobald Sie uns beauftragt haben,  erhalten Ihre Gläubiger von uns die Information, dass Sie ab sofort von rechtlich von uns als Schuldnerberatung vertreten werden.

Ab diesem Zeitpunkt haben Sie nur noch uns als Ansprechpartner. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Sie erhalten keine weiteren Mahnungen oder Zwangsvollstreckungen mehr.

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Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz

1. Vor Anmeldung der Privatinsolvenz – Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern

Die Insolvenzordnung verlangt, dass ein Schuldner vor der Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens den Versuch, einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, mit den Gläubigern zu unternehmen hat. Dieser Versuch scheitert, wenn mindestens ein Gläubiger eine Einigung ablehnt, oder die Zwangsvollstreckung betreibt.

Zur Stellung eines Insolvenzantrages benötigen Sie einen Nachweis über das Scheitern des Versuches, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen. (sogenannte Scheiterbescheinigung).

Wir als Schuldnerberatung und Anwaltskanzlei sind eine „geeignete Stelle“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsOund somit befugt, Ihnen diese Scheiterbescheinigung auszustellen.

Danach ist der Insolvenzantrag mit allen erforderlichen Anlagen und Anträgen zu erstellen und beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.

2. Prüfung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Das Insolvenzgericht prüft anschließend, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens Aussicht auf Erfolg hat. Dieses gerichtliche Schuldebereinigungsverfahren lehnt sich in der Regel stark an das vorangegangene außergerichtliche Verfahren an, unterscheidet sich allerdings in einem Punkt erheblich.

Teilte ein Gläubiger im außergerichtlichen Verfahren nicht mit, ob er dem ihm übersandten Schuldenbereinigungsplan zustimmt, oder nicht, war dies als Ablehnung zu bewerten. Im gerichtlichen Verfahren wird es als Zustimmung gewertet, wenn der Gläubiger nicht innerhalb einer Frist von einem Monat mitteilt, dass er den Plan ablehnt.

Kommt auf diese Weise ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zustande, unterscheidet er sich in seiner Wirkung nicht von einem außergerichtlichen Plan.

3. Das Privatinsolvenzverfahren im „eigentlichen Sinne“

Kommt das Gericht allerdings zu der Auffassung, dass die Durchführung einer gerichtlichen Schuldenbereinigung nicht erfolgversprechend ist, wird es das Privatinsolvenzverfahren durch einen entsprechenden Beschluss eröffnen. Dies geschieht in der Regel 6-8 Wochen nach Antragstellung.

Mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses beginnt das eigentliche Verfahren der Verbraucherinsolvenz und somit auch die Laufzeit der Privatinsolvenz. Dieses dauert in der Regel 1 Jahr.

Das Insolvenzgericht bestimmt nun einen Insolvenzverwalter, welcher Kontakt zu den Gläubigern aufnimmt und weitere Pfändungen oder Vollstreckungen verbietet.

Darüber hinaus setzt der Richter einen Treuhänder ein, welcher das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet. Ihre Gläubiger haben darauf keinen Zugriff. Gepfändet werden hier grundsätzlich nur Luxusgegenstände, wie Schmuck, teure Uhren oder höherwertige Kunstgegenstände usw. Dinge des täglichen Lebens, z.B. ein für die Arbeit benötigtes Auto, Fernseher oder Computer bleiben davon unversehrt.

4. Wohlverhaltensphase

Sobald das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung angekündigt hat, startet die Wohlverhaltensphase. Diese dauert in der Regel 3 bis 6 Jahre. In dieser Zeit müssen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens an den Treuhänder abführen.

Die Höhe des Anteils können Sie ganz einfach der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Für Schuldner mit Kindern oder Ehepartner erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, insofern Sie für diese Unterhalt zahlen müssen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Verbraucherinsolvenz zu verkürzen:

  • auf 3 Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Zeit mindestens 35% der Schulden sowie die gesamten Verfahrenskosten zu zahlen (§ 300 Abs. 1 Ziff. 2 InsO).
  • auf 5 Jahre, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Zeit wenigstens die gesamten Verfahrenskosten zu zahlen (§ 300 Abs. 1 Ziff. 3 InsO).

Grundsätzlich müssen Schuldner folgenden Verpflichtungen nachkommen:

  • der Schuldner muss einer angemessenen beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. sich nachweislich darum bemühen.
  • der Schuldner ist dazu verpflichtet alle Änderungen in Bezug auf Wohnsitz, Erwerbstätigkeit, Einkommen unverzüglich dem Treuhänder mitzuteilen.
  • der Schuldner muss sein pfändbares Vermögen abgeben, auch bei Erbschaften oder Schenkungen sind 50% an den Treuhänder abzuführen.
  • Zahlungen erfolgen nur an den Treuhänder, niemals an die Gläubiger.

5. Erteilung der Restschuldbefreiung

Wenn der Schuldner allen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, erwartet ihn am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Das heißt er ist nach der erfolgreichen Beendung der Phase komplett von seinen Schulden befreit!

Vorteile der Privatinsolvenz

  • Schuldenfrei – Die Verbraucherinsolvenz bietet Schuldnern die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, auch wenn diese nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Ohne den Weg in die Privatinsolvenz können Ihre Gläubiger bis zu 30 Jahre ihre Ansprüche gelten machen.
  • Keine Konto- oder Lohnpfändungen mehr – mit Einleitung der Privatinsolvenz erhalten Sie keine Mahnungen, Konto-/ Lohnpfändungen oder Zwangsvollstreckungen mehr.
  • Sicherer Weg der Entschuldung – Im Gegensatz zum Gläubigervergleich hängt die Entschuldung nicht davon ab, ob der Schuldner dazu in der Lage ist, einen bestimmten Teil seines Einkommens über die Laufzeit des Vergleiches an seine Gläubiger abzuführen. Verschlechterungen in der Einkommenssituation können also nicht dazu führen, dass eine Entschuldung durch Nichteinhaltung der Zahlungspflichten aus dem Schuldenbereinigungsplan scheitert.
  • Existenzminimum ist gesichert – Dem Schuldner steht der gesamte pfändungsfreie Betrag zur Verfügung. Vor der Privatinsolvenz, bzw. während des Gläubigervergleiches zahlt der Schuldner in der Regel auch Teile Ihres unpfändbaren Einkommens an die Gläubiger. Dies ist während der Insolvenz ausgeschlossen.
  • keine Besuche vom Gerichtsvollzieher – Die Einleitung des Privatinsolvenz führt zu einem sofortigen Stopp aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es ist Ihren Gläubigern verboten, gegen Sie vollstrecken, Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zwingen oder eine Gehalts- oder Kontopfändung durchführen.
  • Erhebliche psychische Entlastung – Der ständige und allgegenwärtige Druck, welchem ein Schuldner vor der Privatinsolvenz durch seine Zahlungsverpflichtungen, Pfändungen und Vollstreckungen ausgesetzt war, entfällt mit Eröffnung der Verbraucherinsolvenz vollständig. Dies gilt für einen Gläubigervergleich nur eingeschränkt. Denn hier bleibt dem Schuldner eine –wenn auch auf ein erträgliches Maß beschränkte- Zahlungsverpflichtung erhalten.

+++ Update 1. Juli 2020 +++
Die Bundesregierung hat eine Reform zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre beschlossen. Laut diesem Regierungsentwurf soll ab dem 1. Oktober 2020 auch die Dauer für Verbraucherinsolvenzen auf 3 Jahre reduziert und vorerst bis zum 30. Juni 2025 befristet werden.

Nachteile der Privatinsolvenz

  • Veröffentlichung– Die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens, sowie die Erteilung der Restschuldbefreiung werden im Internet veröffentlicht. Dies ist bei einem Gläubigervergleich nicht der Fall. Ein Schuldenbereinigungsverfahren läuft daher in der Regel erheblich diskreter ab, als eine Privatinsolvenz.
  • Information an den Arbeitgeber – Die Kenntnis des Arbeitgebers von der Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens lässt sich nicht vermeiden, da dieser vom Insolvenzverwalter zur Abführung des pfändbaren Anteils des Einkommens aufgefordert wird.
  • Schufa-Eintrag – Die Eintragungen in der Schufa bleiben noch 3 Jahre nach Abschluss der Privatinsolvenz erhalten. Der Abschluss von bestimmten Verträgen , bzw. die Anmietung einer neuen Wohnung gestalten sich mit derartigen Schufa-Einträgen in der Regel erheblich schwieriger.
  • Kosten – Der Schuldner trägt alle wahrend der Privatinsolvenz anfallenden Kosten für das Gericht und den Treuhänder.

Wann Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden sollten

  1. Sie können vereinbarte Ratenzahlungen nicht mehr bezahlen
  2. Sie haben Post vom Inkassounternehmen erhalten
  3. Sie haben einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid erhalten
  4. Ihre Gläubiger drohen mit einer Offenlegung der Lohnabtretung
  5. Ihr Konto, Lohn oder Gehalt steht kurz vor der Pfändung

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