Außergerichtlicher Vergleich – Was ist das?

» außergerichtliche Einigung zum Abbau von Schulden

Der außergerichtliche Vergleich (Gläubigervergleich) ist eine Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Er wird notwendig, wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, also überschuldet und zahlungsunfähig ist. Der Schuldner versucht zusammen mit den Gläubigern (also Personen, Firmen oder Institutionen, denen er Geld schuldet) einen Weg der Rückzahlung zu finden, der für alle Beteiligten von Vorteil ist.

In der Regel verzichten die Gläubiger hierbei auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen, damit die restlichen Schulden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Schuldner zurückgezahlt werden können.

Je nachdem, in welcher finanziellen Lage Sie sich als Schuldner befinden, kann die Schuldenbereinigung in regelmäßigen Raten über einen festgelegten Zeitraum (meistens sechs Jahre) oder durch eine Einmahlzahlung erfolgen.

Mit Hilfe eines Gläubigervergleichs können Sie die Privatinsolvenz vermieden und in absehbarer Zeit schuldenfrei werden. Darüber hinaus lassen sich oftmals hohe Kosten für das Gerichtsverfahren sparen.
Somit ist ein Gläubigervergleich eine Win-Win-Suation für beide Seiten. Denn besonders im Falle einer Privatinsolvenz besteht für die Gläubiger die Gefahr, dass diese aufgrund einer Restschuldbefreiung kein Geld vom Schuldner erhalten.

Vorteile eines Gläubigervergleichs

  1. Vermeidung des Insolvenzverfahrens
    Der außergerichtliche Vergleich bietet eine Entschuldung durch Einigung mit Ihren Gläubigern zur teilweisen Rückzahlung der Schulden – somit wird kein Insolvenzverfahren mehr gebraucht und Ihre finanzielle Situation wird nicht veröffentlicht.
  2. Individueller Zahlungsplan
    Sie können die Fristen und Raten für die Rückzahlung frei verhandeln und an Ihre finanzielle Situation anpassen, ohne das Sie von heute auf morgen in Armut leben müssen. Der Zahlungsplan beinhaltet sowohl die Möglichkeit einer Einmalzahlung, als auch einer Ratenzahlung (meist auf 3 oder 6 Jahre angelegt). Die Rückzahlung per Ratenzahlung wird dabei weitaus häufiger angewandt.
  3. Geringe Rückzahlungsquote möglichh
    Meistens erhalten die Gläubiger nur einen Teil ihrer Forderung zurück. Wie viel Prozent der Ursprungsforderung dies am Ende ist, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Meist sind Quoten von ca. 20-30 % der Gesamtschuldensumme anzunehmen.
  4. Anwaltliche Unterstützung
    Die Erfolgswahrscheinlichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs hängt auch maßgeblich davon ab, ob das Angebot fachmännisch aufbereitet und mit den richtigen Argumenten unterlegt wurde. Private Einigungsversuche scheitern meist.
  5. Aussicht auf Löschung bestehender Einträge bei der Schufa
  6. Vermeidung teurer Gerichtskosten

Schuldenbereinigung in Raten oder als Einmalzahlung

In der Praxis haben sich zwei Varianten zur Umsetzung des Gläubigervergleichs bewährt:

  • Sie bezhahlen nur zu einem Teil Ihrer Schulden, als Einmalzahlung oder
  • Sie bezahlen ¸ber eine festgelegten Zeitraum einen festen Betrag (Ratenzahlung), bis Sie schuldenfrei sind.

Grundsätzlich ist natürlich auch eine Kombination aus beiden Arten möglich. Zum Beispiel indem Sie einen Teil der Schulden sofort bezahlen und den restlichen Betrag in monatlichen Raten. Die Zahlungsmodalitäten werden im Vorfeld in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan festgehalten.

Ihre Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich

Ob Ihre Gläubiger zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit sind oder nicht, hängt oftmals von mehreren Faktoren ab.

In der Regel erhöhen sich Ihre Chancen auf einen Vergleich, wenn Sie:

  • mehrere Pf‰ndungs-Forderungen,
  • eine eidesstattliche Versicherung abgeschlossen,
  • nur wenige Gl‰ubiger haben (je mehr Gl‰ubiger, desto schlechter), oder
  • keine Schulden beim Finanzamt haben

Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, wenn Ihre Gläubiger ebenfalls in finanziellen Nöten stecken und von
einer schnellen Einigung abhängig sind.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle die Hilfe durch eine geeignete Schuldnerberatung gemäß § 305 InsO in Anspruch zu nehmen, z.B. durch uns. Somit erhöhen Sie Ihre Aussichten auf einen erfolgreichen Vergleich.
Wir als anwaltliche Schuldnerberatung erstellen mit Ihnen gemeinsam ein vollständiges Verzeichnis aller Gläubiger und Schulden. Entsprechend Ihrer persönlichen Finanzlage erarbeiten wir einen Plan, in welchem Zeitraum und Höhe der einzelnen Summen aufgelistet sind. Dieser Schuldenbereinigungsplans wird anschließend allen Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger dem Zahlungsplan zu, kommt es zu einem Vergleich, der in einem Vertrag dokumentiert wird. Wird der Plan eingehalten, sind Sie schuldenfrei.

PFÄNDUNGSRECHNER


Ermitteln Sie jetzt schnell und einfach den Betrag Ihres Einkommens, welcher von Ihren Gläubigern gepfändet werden darf.

» Zum Pfändungsrechner