Pfändungstabelle 2024/25
» Die aktuelle Lohnpfändungstabelle ist gültig vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025
Mit Hilfe der aktuellen Lohnpfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) können Sie Ihr pfändungsfreies Nettoeinkommen bestimmen, welches Ihnen im Falle einer Privatinsolvenz oder bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung zusteht.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich grundsätzlich nach der Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens sowie der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen. Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.
Je nach Höhe Ihres Einkommens dürfen Gläubiger im Rahmen einer Pfändung oder Privatinsolvenz einen bestimmten Anteil davon einziehen.
Zum Nettoeinkommen zählt unter anderem:
- Lohn/Gehalt,
- Altersrente,
- ALG 1 und ALG 2
Kurzfassung:
Seit dem 1. Juli 2024 (bis zum 30. Juni 2025) sind Nettoeinkommen komplett pfändungsfrei, wenn sie unter 1.500,- Euro liegen
Ab einem monatlichen Gehalt von 4.573,10 Euro ist jeder Euro darüber hinaus in voller Höhe pfändbar.