Gläubigervergleich: Schulden durch eine Einigung regeln

Wenn Sie Ihre Schulden kaum noch bezahlen können, kann ein Vergleich helfen. Sie machen den Personen oder Firmen, denen Sie Geld schulden, ein Angebot. Stimmen sie zu, können Sie die einbezogenen Schulden wie vereinbart regeln. So lässt sich eine Privatinsolvenz möglicherweise vermeiden.

Wie kann ein Angebot aussehen?

  • Einmalzahlung. Sie bieten einen Betrag an, den Sie auf einmal zahlen können.
  • Ratenzahlung. Sie schlagen monatliche Raten vor, die Sie dauerhaft bezahlen können.

Gläubiger können sich darauf einlassen, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Die Bedingungen stehen in der Vereinbarung. Ein Vergleich bindet nur die Gläubiger, die ihm zustimmen.

Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?

Dann prüfen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten bleiben. Für einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz brauchen Sie eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch. § 305 InsO

Wie helfen wir Ihnen?

In der kostenfreien Erstberatung schauen wir gemeinsam, was Sie bezahlen können und ob ein Vergleich für Sie sinnvoll ist. Wenn Sie sich dafür entscheiden, können wir mit Ihnen ein Angebot vorbereiten und mit Ihren Gläubigern verhandeln.

HILFE BEI PFÄNDUNG


Was Sie bei einer Konto- oder Lohnpfändung tun können.

» Informationen zur Pfändung